Wir beziehen bewusst keine Kirchensteuer. Alle Ausgaben – etwa für Gemeindehaus, Pastor, Gottesdienste und andere Aufgaben – finanzieren wir allein durch freiwillige Spenden der Mitglieder und Freunde. Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns – neben deiner aktiven Mitarbeit – über eine Spende. Da wir vom Finanzamt als „unmittelbar kirchlichen und mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrehts entsprechend §§51 f. der Abgabenordnung“ dienend anerkannt sind, ist deine Spende an uns von der Steuer absetzbar.
Unser Spendenkonto
FeG Bochum-Langendreer
Volksbank Bochum
IBAN: DE65 4306 0129 0519 5310 00
Hintergrund zur Absetzbarkeit unserer Spenden
Zuwendungsbestätigungen („Spendenbescheinigungen“) versenden wir ohne Aufforderung zu Beginn des Folgejahres sofern uns die Anschrift des Spenders vorliegt. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht in der Regel der Kontoauszug, um die Spende steuermindernd geltend machen zu können (mehr Infos).
Die FeG Bochum-Ost ist als selbstständige Ortsgemeinde Teil des Bundes Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR (Körperschaft des öffentlichen Rechts) – kurz „Bund“. Dem Bund wurden im Land Nordrhein-Westfalen die Körperschaftsrechte durch das Gesetz vom 15.5.1956 verliehen (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW vom 28.5.1956, Seite 154). Als Teil dieser Körperschaft sind Spenden an die FeG Bochum-Ost daher auch steuerabzugsfähig.
Für weitere Fragen zu diesem Thema schreib bitte eine Mail an unseren Pastor Tim Linder.
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